Der Golf Club Ulm sorgt für eine Premiere in Baden-Württemberg: Erstmals wird auf der Anlage mit 18-Löcher-Golfplatz das Mähen der kompletten Hardrough-Bereiche durch eine Kommune unterstützt, so dass sich für den Golfclub Einsparungen im unteren vierstelligen Bereich ergeben. „Die Gemeinde Illerrieden stellt uns dankenswerterweise einen großen Schlepper und ein großes Mähwerk zur Verfügung, eventuell auch noch einen Mann Personal, damit wir die rund zwei Hektar großen Flächen im Herbst abmähen können“, erläutert Head-Greenkeeper Thomas Ströbele die Kooperation.
Förderprogramm für Golfanlage genützt
Hintergrund der Unterstützung der Golfanlage durch die Kommune sind die Förderprogramme des Landes, zu denen etwa das Programm „Blühflächen und Biodiversitätspfade“ gehört. Kommunen erhalten hier eine finanzielle Förderung, wenn sie zum Beispiel die Herstellung von Blühwiesen, Blühflächen und Blühstreifen unterstützen.
Ein Aspekt, der beim Golf Club Ulm seit Jahren stark berücksichtigt wird und zu einer konstruktiven Kooperation der Golfanlage, des Regionalverbandes Donau-Iller des BUND und der Gemeinde Illerrieden geführt hat. Die Hardroughflächen der Golfanlage gelten inzwischen zum Teil als extrem wertvoll. Mitten im Golfplatz befindet sich mit der Iris sibirica sogar ein Naturdenkmal. Perfekte Standortbedingungen genießt es neben dem Fairway 2 des GC Ulm. „Grundsätzlich vereinbaren wir ein jährliches Treffen auf der Golfanlage mit dem BUND und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes vor Ort, um die wichtigen Naturschutzbelange des Golfplatzes einmal im Jahr durchzugehen“, resümiert Ströbele.
Golfplatz als wertvoller Lebensraum anerkannt
Auf diese Weise optimiert man nicht nur jährlich die Pflege der bereits bestehenden wertvollen Extensivflächen oder Biotope, sondern entwickelt auch neue Projekte: „In diesem Jahr haben wir auf einigen alten Abschlägen, die nicht mehr benötigt wurden, autochthones Saatgut ausgebracht, um hier eine Initialpflanzung zu schaffen“, erklärt Ströbele. Im Herbst werde man nach der Abmahd der Pflanzen dann für eine weitere Ausbreitung der Samen auf anderen Flächen sorgen, so dass dort der Pflanzenbestand noch wertvoller werde.“
Für die Kommune Illerrieden hat sich die Golfanlage damit längst zu einem wertvollen Lebensraum entwickelt, der auch als Grundlage für die Förderprojekte des Landes zur Biodiversität gut geeignet ist. Head-Greenkeeper Ströbele hatte nichts mit der Antragstellung der Kommune für Fördergelder zu tun, profitiert nun aber davon, weil ihm die Gemeinde bei der Mahd im Herbst unter die Arme greift. „Das ist ein erster kleiner Anfang“, findet Ströbele. Die Wertschätzung der Golfanlage erkennt er auch daran, dass er selbst auch an der Schulung der Gemeindemitarbeiter beteiligt wird, wenn es um die richtige Durchführung der Mäharbeiten geht.
„Lebensraum Golfplatz“ und „Golf & Natur“
Entwickelt hat sich dieses positive Image der Golfanlage über Jahre. Am Projekt „Golf & Natur“ des Deutschen Golf Verbandes nimmt der GC Ulm schon seit 2011 teil. Der Einstieg in die Aktion „Lebensraum Golfplatz“ des Baden-Württembergischen Golfverbandes war selbstverständlich. Schließlich bedeutet der gute Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde auch in golferischer Hinsicht Positives: Die Umbaumaßnahmen von einzelnen Grüns und Abschlägen in den vergangenen Jahren liefen komplett problemlos – und ohne ausufernd lange Genehmigungsverfahren.
Mehr Infos zu Förderprogrammen in Baden-Württemberg:
Das Förderprogramm „Blühflächen und Biodiversitätspfade“ soll den Schutz der Biodiversität im Land Baden-Württemberg stärken. Es konnte von Kommunen genutzt werden. Die Antragspflicht für 2021 lief am 30. Juni 2021 für das Jahr 2021 aus. Inwieweit ein ähnliches Programm folgt, ist noch unklar.
Die Landschaftspflegerichtlinie dient in Baden-Württemberg ebenfalls zur Unterstützung der Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes. Hierbei geht es um eine finanzielle Förderung des Landes, die zum Beispiel Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- oder Landschaftspflege betrifft. Die Zuschüsse können je nach Maßnahme nicht nur durch Landwirte und Privatpersonen abgerufen werden, sondern auch durch Verbände und Vereine sowie Kommunen. Die derzeitige Fassung gilt bis 31.12.2023.