Sie gelten als „Botschafter des Umweltgedankens“ – Naturdenkmäler sind Landschaftselemente, die unter Naturschutz stehen und aus Sicht der Behörden besonders sind. Mehrere tausend gibt es davon allein in Baden-Württemberg, einige wenige lassen sich auch auf Golfplätzen finden: Auf den Geländen des GC Ulm, des Freiburger GC und des GC Kirchheim-Wendlingen findet man damit einen Beweis dafür, dass auf Golfplätzen zum Teil besonders schützenswerte Pflanzen über Jahrzehnte hinweg gepflegt und gefördert werden. Kein Wunder also, dass alle drei Anlagen sowohl an der Aktion „Lebensraum Golfplatz“ in Baden-Württemberg als auch beim bundesweiten Programm „Golf & Natur“ teilnehmen.
Friedenslinde von 1648 im GC Kirchheim-Wendlingen
In Baden-Württemberg fallen zwei Golfanlagen mit ihren außergewöhnlichen Bäumen auf: Im GC Kirchheim-Wendlingen findet sich an der Seite der Bahn 9 eine alte Sommerlinde aus dem Jahr 1648. Sie wurde nach dem 30jährigen Krieg als Friedenslinde gepflanzt und war der Schlussbaum einer Lindenallee auf dem Weg hinab nach Bodelshofen. Als Naturdenkmal gilt sie schon seit 1941, allerdings musste sie aus Sicherheitsgründen inzwischen bereits Krone und Äste lassen. Eine Ersatzpflanzung hat man in Kirchheim Wendlingen aber längst angelegt. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums des Golfclubs wurde eine weitere Linde in direkter Nachbarschaft gesetzt, die inzwischen ebenfalls schon markant ist.
Das Linden-Trio im Freiburger GC
Im Freiburger Golfclub fallen die drei riesigen Linden ebenfalls sofort ins Auge, die dort als Naturdenkmäler markiert sind und die jeweiligen Spielbahnen prägen. Die Ansammlung von drei Naturdenkmälern gleichzeitig auf einer Golfanlage ist ungewöhnlich und kommt ansonsten in Deutschland nie wieder vor.
Die Iris Sibirica im GC Ulm
So auffallend die Bäume in Kirchheim-Wendlingen und im Freiburger GC sind, so unauffällig kommt erst einmal das Naturdenkmal des GC Ulm daher: Hier wurde eine Iris Sibirica als Naturdenkmal gekennzeichnet, da sie als besonders seltene Schwertlilienart gilt. Während das Gebiet auf dem Golfplatz vor einigen Jahren zum Schutz noch eingezäunt war, kennen die Golfer des Clubs die Bedeutung der Pflanze inzwischen und betreten das Areal nicht.
Der Schutz von Naturdenkmälern ist in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Neben Einzelbäumen können auch Naturgebilde oder besondere Flächen als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Die Einschätzung, ob eine Pflanze oder ein Baum, zum Naturdenkmal ernannt werden kann, übernimmt die Untere Naturschutzbehörde.
Naturdenkmäler neu anmelden
Gut möglich also, dass sich noch auf weiteren Golfplatzanlagen Naturdenkmäler befinden. Wer Interesse daran hat, diese als Naturdenkmal kategorisieren zu lassen, sollte Kontakt zu den Behörden aufnehmen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass Naturdenkmäler nicht mehr verändert werden dürfen, wenn sie diese Klassifizierung erhalten haben. Andererseits beweisen sie die beispielhafte Pflege der Natur auf der jeweiligen Golfanlage.